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KLAFS – MY SAUNA UND SPA

AGB.

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, KLAFS AG

1. Allgemeines
Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma KLAFS, 6342 Baar/Zug mit dem Auftraggeber. Der Inhalt der Auftragsbestätigung und der folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind allein massgebend. Mündliche Nebenabreden, auch evtl. Zusagen von Aussendienst-Mitarbeitern, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für spätere Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages. Für den Lieferumfang gilt an erster Stelle die Beschreibung in der jeweils gültigen Preisliste. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Nach Bestätigung sind die den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abbildungen, Masse oder Zeichnungen nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine bauseitigen Änderungen ergeben, behördliche Vorschriften geändert bzw. neu erlassen werden, oder Konstruktionsänderungen erfolgen. Sofern aus diesen Gründen Änderungen erforderlich werden, behalten wir uns vor, die Ausführung den geänderten Umständen anzupassen. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, wird der Käufer unterrichtet. Die in den Angeboten für Saunas angegebenen Aussenmasse sind Nennmasse. Die für Dampfbäder und Whirlpools angegebenen Masse können die für Kunststoff üblichen Toleranzen aufweisen.

3. Preise
Die Preise sind Festpreise für die Dauer von 6 Monaten ab Vertragsabschluss. Erfolgt die Lieferung erst nach Ablauf von 6 Monaten aus Gründen die vom Kunden zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt des Liefertages gültigen Preise zu berechnen. Das gleiche gilt auch bei Abruf-Aufträgen, falls die Lieferung 6 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Bei Anzahlung von mindestens 1/3 des Auftragswertes können Festpreise im obigen Sinne auch für mehr als 6 Monate vereinbart werden. Wenn nicht anders angegeben, ist die MwSt. in unseren Preisen enthalten. Die Preise verstehen sich ab Baar. Die Kosten für Nebenleistungen wie Verpackung, Versicherung, Anlieferung und Montage sowie für den Anschluss erforderlichen zusätzlichen Materialien, werden gesondert berechnet. Bei Auslieferung der Ware mit LKW und Montage durch Klafs-Personal werden die Kosten der Nebenleistungen, soweit nicht anders vereinbart, in einem Pauschalbetrag abgerechnet. Bei diesem Pauschalbetrag wird vorausgesetzt, dass die Montage sofort nach Anlieferung ohne Unterbrechung erfolgen kann und dass für die Anlieferung und Montage nur eine Fahrt erforderlich ist. Sollten durch Gründe, die nicht durch uns zu vertreten sind, zusätzliche Fahrten notwendig werden, werden die uns dadurch entstehenden Mehrkosten berechnet. Die Kosten für die bauseitig zu erbringenden Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten.

4. Bauseitige Voraussetzungen und Vorbereitungen
a) Sauna- und Sanarium-Installation
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertigzustellen. Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere die Vorbereitung des Fussbodens im Sauna-/Sanariumbereich und im Sauna-/Sanarium-Vorraum; die Elektro-Installation gemäss unseren technischen Unterlagen; die erforderlichen Arbeiten für Anschluss der Be- und Entlüftung und/oder die Verlegung von Zu- und Abluftkanälen; die Isolierung des Raumes, in dem die Sauna/das Sanarium eingebaut wird einschliesslich Anbringen einer absolut dichten Dampfsperre, wenn andernfalls Schwitzwasser anfallen könnte. Die Elektro-Installation ist bauseitig nach unseren Angaben unter Beachtung aller gültigen Vorschriften von einem örtlich zugelassenen Elektro-Fachmann vorzunehmen. Das gilt auch für alle elektrischen Anschlüsse. Der Sauna-/Sanariumraum muss bei der Anlieferung der Sauna/des Sanariums besenrein sein.
b) Dampfbad-Installation
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertigzustellen. Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere Bodenablauf versetzt; Bodenkeramikplatten fertig verlegt; Wasserzulauf, Wasserablauf und Elektrozuleitungen erstellt. (Siehe unser aktuelles Technikblatt). Um eine einwandfreie Nebelqualität im Dampfbad zu gewährleisten, darf die notwendige Zuluft +21°C nicht übersteigen.
c) Whirlpool-Installation
Durch örtlich konzessionierte Fachunternehmen sind durchzuführen (die Kosten dafür sind nicht in unseren Preisen enthalten): Elektro-, Sanitär- und Heizungs-Installation, einschliesslich Anschluss unserer Geräte und, soweit erforderlich, die Untermauerung des Whirlpools bzw. des Erstellen eines Sockels. Die erforderlichen Unterlagen für die bauseits durchzuführenden Arbeiten werden von uns zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertigstellen zu lassen. Folgen im Verzugsfall siehe Art. 4g nachstehend. Achtung – sehr wichtig: Zum Einbringen des Whirlpools sind ausreichend grosse Türöffnungen und Durchgänge vorzusehen. Bei Neubauten muss der Pool erforderlichenfalls vor dem Einziehen der darüberliegenden Decke durch Kran eingebracht werden Die Kosten dafür sowie für sonstige Einbring-Erschwernisse sind nicht in unseren Preisen enthalten. Falls eine Vorablieferung des Whirlpools erforderlich wird und dieser eine Schutzverkleidung erhalten muss, werden die Kosten dafür gesondert berechnet.
d) Sanitäre-Installation
Bei der Lieferung von Duschraum-Armaturen, Kneipp- oder med. Bäder-Anlagen sowie Whirlpools sind sämtliche Installationsleitungen bauseitig nach unseren Unterlagen zu verlegen, soweit nicht anders angegeben oder vereinbart wird. Die Montage muss bauseits durch einen Sanitär-Fachmann erfolgen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, dass wir diese vornehmen.
e) Solarien
Soweit für Solarien gesonderte Elektro-Installationen notwendig sind, müssen diese ebenfalls von einem örtlich zugelassenen Elektro-Fachmann verlegt und angeschlossen werden. Wird die Montage von Solarien durch uns vereinbart, gilt ebenfalls Ziffer 3.
f) Allgemein
Für das Einbringen von Saunas, Tauchbecken, Whirlpools und med. Bäder-Anlagen müssen ausreichend breite Türen, Treppen und Flure bis zum Aufstellplatz vorhanden sein. Für Tauchbecken und med. Bäder-Anlagen sind mindestens 80 cm breite Durchgänge erforderlich.
g)
Kommt der Auftraggeber mit den unter Ziffer 4 beschriebenen Mitwirkungspflichten in Verzug, so ist er verpflichtet, den uns dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus sind wir bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen in diesem Falle auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Lieferzeit
Bei auf Abruf erteilten Aufträgen ist der gewünschte Liefertermin 6–8 Wochen vorher schriftlich anzugeben, sofern keine längeren Abruffristen vereinbart sind. Liefertermine werden von uns, wenn irgend möglich, eingehalten. Für den Fall unseres etwaigen Lieferverzugs hat eine uns zu setzende Nachfrist für die Lieferung mindestens 3 Wochen zu betragen. Zum Schadenersatz noch oder aufgrund von Verzugseintritt sind wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Haben wir die Verspätung der Lieferung nicht zu vertreten, beruht diese insbesondere auf höherer Gewalt wie z.B. unverschuldeten Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, auf Streik oder Aussperrung, dann verlängert sich die Lieferfrist oder schiebt sich der vereinbarte Liefertermin um den Zeitraum dieser nicht verschuldeten Belieferungsschwierigkeiten hinaus. Der Besteller ist aber in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf von 2 Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Solange unser Eigentum besteht, ist die entgeltliche oder unentgeltliche Weiterveräusserung, Verpfändung, Besitzüberlassung oder Besitzaufgabe unzulässig. Sollte der Besteller entgegen dieser Vereinbarung unsere Ware ganz oder teilweise entgeltlich weiter veräussern, dann gehen damit die vom Besteller erworbenen Kaufpreisansprüche in Höhe unserer jeweiligen noch offenen Forderung auf uns über. Der Besteller hat uns sofort zu benachrichtigen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen im Falle, dass eine Zwangsvollstreckung das betreffende Grundstück, in dem sich unsere Ware befindet, oder die Ware selbst betrifft.

7. Zahlungsbedingungen
Bei Aufträgen im Wert von mehr als Fr. 10 000.– und bei Sonderanfertigungen sind
45% bei Bestellung resp. bei Abruf 8 Wochen vor Einbau
45% bei Lieferung
10% bei Rechnungsstellung innert 10 Tagen
zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart.
Ansonsten sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an uns direkt geleistet werden. Unsere Aussendienst-Mitarbeiter haben keine Inkassovollmacht.

8. Rücktritt
Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Bestellers sind wir, unbeschadet anderer gesetzlicher Massnahmen, berechtigt eine Schadenpauschale in Höhe von 15% des Auftragwarenwertes zu verlangen. Unsererseits wird die Geltendmachung eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens ausdrücklich vorbehalten.

9. Garantie
Wir garantieren, dass unsere Lieferung zur Zeit der Lieferung den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Auftretende Mängel hat der Besteller schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung beträgt: 5 Jahre für privat genutzte Sauna/Sanarium-Kabinen und Öfen. 2 Jahre für gewerblich benutzte Sauna/Sanarium-Anlagen, 1 Jahr für Solarien, Sportgeräte, Schaltgeräte, Steuerungen, Armaturen und med. Bäder-Anlagen sowie alle anderen von uns gelieferten Produkte. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung bei Verschleissteilen, z.B. Dampfzylinder oder UV-Leuchtstofflampen, ist ausgeschlossen. Falls eine solche Lampe nicht einwandfrei zünden sollte, leisten wir dafür innerhalb eines Monats nach der tatsächlichen Lieferung kostenlosen Ersatz. Für in der Gewährleistungsfrist aufgetretende Mängel, die von uns zu vertreten sind, ist der Auftraggeber auf das Recht der Nachbesserung beschränkt.
5 Jahre für Haltbarkeit und Wasserdichtigkeit der Pools.
2 Jahre für Oberflächenbeschaffenheit und Farbechtheit (diese hängen entscheidend von der Wasserpflege ab). Bei Pools und Dampfbädern.
1 Jahr für technische Geräte und Zubehör. 6 Monate für Elektronik (Mess- und Regeltechnik)
Ordnungsgemässe Wasserpflege, entsprechend unseren Pflegehinweisen, wird vorausgesetzt. Mechanische Beschädigungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ausserdem ist der Nachweis regelmässiger Wartung erforderlich, der Abschluss eines Wartungsvertrages ist zu empfehlen. Ausgenommen sind Verschleissteile, z.B. Dampfzylinder oder UVA-Lampen. Sachgemässe Bedienung und Behandlung unserer Produkte, entsprechend unseren Bedienungsanleitungen, wird dabei vorausgesetzt. Tauchbecken und Aufgusskübel aus Holz müssen ständig mit Wasser gefüllt bleiben, andernfalls kann keine Garantie für Dichtheit übernommen werden. Für in der Gewährleistungszeit auftretende Mängel, die von uns zu vertreten sind, ist der Auftraggeber auf das Recht der Nachbesserungen beschränkt.

10. Unterlagen
Unsere Zeichnungen, Modelle, Entwürfe und Berechnungen dürfen ohne unserer ausdrücklichen Genehmigung weder veröffentlicht oder vervielfältigt, noch für einen anderen als für den vereinbarten Zweck benutzt werden. Bei Nichterteilung eines Auftrages sind wir berechtigt, sämtliche Unterlagen zurückzufordern.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt für alle Fälle Baar/Zug, insbesondere auch für Klagen aus Wechseln, die an anderen Orten zahlbar gestellt sind.
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KLAFS AG, 6342 BAAR/ZUG 2008

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